Islam en koran

Finanzinstitute mit Gewinn oder Zins

Frage:

Hallo, ich bin Student und bin in letzter Zeit sehr verwirrt über solche Themengebiete wie Banken und Zinsen.

Ein Beispiel: Ist es verboten, von Wertpapiere wie etwa Fonds des Typs B, die man von der Bank für 24 Stunden kaufen und verkaufen kann, oder Staatsanleihen, die man zu bestimmten Zeiten kaufen und verkaufen kann, und Staatsschatzbriefen (Inlandsverschuldung des Staates) Gebrauch zu machen? Ich habe nach der Antwort auf diese Frage sehr lange recherchiert, allerdings konnte ich keine klare, den heutigen Bedingungen entsprechende Antwort finden, da ich keinen großen Unterschied zu Finanzinstituten sehen konnte, die zinsfreie Gewinne einholen und in meisten islamischen Ländern oft vertreten sind. Denn auch diese Finanzinstitute vergeben ihren Kunden Schulden, indem sie diese als Kredite bezeichnen und einen bestimmten Differenzbetrag berechnen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mich diesbezüglich informieren könnten.

Antwort:

Staatsanleihen und Staatsschatzbriefe sind verzinste Schuldscheine. Die Einkünfte, die man mit diesen erzielt, sind Zinsen. Islamische Finanzinstitute arbeiten entsprechend ihrer eigenen Systeme. Wenn sie also keine Kredite vergeben, Handel treiben und auf diesem Wege einen Gewinn erzielen, so ist dies erlaubt. Wenn sie hingegen den Weg wählen, über “Schulden” Einkünfte zu erlangen, so besteht kein Unterschied mehr zu den verzinsten Geschäften der Banken.

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