Islam en koran

Fasten während der Menstruation und Begriffserläuterung des Wortes "قضى Qadha"

Frage:

Entscheidend ist für mich zu wissen, ob das Fasten während der Menstruation vorgeschrieben ist; nachdem ich Ihren Aufschrieb über das Thema las, begann ich die entsprechenden Koranverse und Überlieferungen auf das Schlüsselwort ,,قض Qadha” zu untersuchen. Wie Sie schon anmerkten, wird dieses Wort in Zusammenhang mit „Verrichten“ benutzt. Jedoch liest man im Werk Al-Muwatta, Salatu’l Layl 32 und unter dem Kapitel Siyam 50, dass nicht in der vorgeschriebenen Zeit verrichtete Gottesdienste (gemeint sind: Rituelles Gebet und Fasten) nachzuholen sind – dies wird paradoxerweise mit dem Wort ,,قضى Qadha – das Nachholen” erklärt. Laut der islamischen Rechtslehre gibt es nur das „Verrichten“ und kein „Nachholen“. Was wir als „Nachholen“ kennen ist eigentlich das „Verrichten“. Vom Gesandten Gottes wird überliefert, dass die Verrichtung eines Gottesdienstes unabsichtlich außerhalb vorgeschriebener Zeiten jene Zeit ist, in welcher man sich daran erinnert. Da es sowieso nicht erlaubt ist, einen Gottesdienst absichtlich zu unterlassen, wird jedes unbeabsichtigte „Nachholen“ ein „Verrichten“. Beim Fasten ist es wichtig die Anzahl der Fastentage zu komplettieren, deshalb sind alle Tage außerhalb des Fastenmonats die Tage des „Verrichtens“. Demgemäß ist meine letzte Einschätzung zur Bedeutung des Wortes ,,قض Qadha” die Verrichtung. Diese Einschätzungen wollte ich mit Ihnen teilen und Ihre Meinung dazu hören. Möge unser Herr uns allen die Fähigkeit zum richtigen Verständnis und dessen Umsetzung geben. Vergessen Sie uns nicht in Ihre Gebete einzuschließen, Gott schütze Sie.

Antwort:

Das Wort ,,قضى Qadha” in Zusammenhang mit Gottesdienst bedeutet, die Verrichtung des Gottesdienstes. Die Erklärung dazu findet man in allen alten und neuen Lexika. Die Antwort zu Ihrer Frage kann in zweierlei Hinsicht gegeben werden.
1. Überlieferung bezüglich des rituellen Gebets

Im Werk Al-Muwatta, Salatu’l Layl 32 heißt es:

عن مالك انه بلغه أن عبد الله بن عمر فاتته ركعتا الفجر فقضاهما بعد ان طلعت الشمس

Imam Malik berichtet von Abdullah Bin Omar, dass er die beiden Gebetseinheiten (Rak’ah) des Frühgebets verpasste und diese nach Sonnenaufgang verrichtete.

Ähnliche Aussagen findet man auch in der folgenden Überlieferung:

من نام عن ركعتي الفجر فقضاهما بعد ما طلعت الشمس

,,Wer die beiden Gebetseinheiten (Rak’ah) des Frühgebets verschläft verrichtet sie nach Sonnenaufgang”1

Tahawi berichtet über die Handlungen des Gesandten Gottes wie folgt:

كان النبي عليه السلام إذا فاتته ركعتا الفجر صلاهما إذا طلعت الشمس

,,Wenn der Gesandte Gottes die beiden Gebetseinheiten (Rak’ah) des Frühgebets verschlief, verrichtete er diese nach Sonnenaufgang”2.

Tahawi berichtet über die Überlieferung von Abdullah Bin Omar folgendermaßen:

ثم انتظر حتى إذا طلعت الشمس و حلت الصلاة صلاهما

,,…dann wartete Abdullah Bin Omar bis die Sonne aufging, alsdann war das Gebet wieder erlaubt – er verrichtete zwei Gebetseinheiten (Rak’ah).”3

Wie zu sehen ist, sind die Bedeutungen der Aussagen gleich:

صلاهما إذا طلعت الشمس

فقضاهما بعد ما طلعت الشمس

In beiden Fällen heißt es “verrichten nach Sonnenaufgang”.
2. Überlieferung zum Fasten

In Muwatta, Siyam 50 wird überliefert, dass die Frauen des Gesandtes Gottes; Hafsa und Aischa, ihr freiwilliges Fasten (außerhalb des Fastenmonats Ramadan) brachen, als ihnen Essen angeboten wurde. Daraufhin riet ihnen der Gesandte Gottes diesen an einem anderen Tag nachzuholen.

اقضيا مكانه يوما آخر

Dieselbe Begebenheit überliefert Abu Dawud so:

صوما مكانه يوما آخر

,,Fastet dafür an einem anderen Tag”4

Wie aus beiden Überlieferungen erkennbar sind, bedeutet قضى “Verrichtung”. Demnach muss die folgende Überlieferung von Aischa so verstanden werden:

ما بال الحائض تقضي الصوم ولا تقضي الصََلاة ؟ فَقَالَتْ: أحَرُورِيَّةٌ أنْتِ؟ قلت لست بحرورية ولكني أسأل. قالت كان يصيـبنا ذلك فَنُؤْمَرُ بقَضَاءِ الصَّوْمِ وََلا نُؤمَرُ بِقَضَاءِ الصََّلاةِ.

Muaza erzählte: Einmal fragte ich Aischa: “Weshalb fastet die Frau während der Menstruation weiter und verrichtet dabei nicht die Gebete?”

Sie entgegnete: “Bist du eine von den Charuriyya5?” Ich sagte: “Nein bin ich nicht, aber ich bin neugierig.” Daraufhin sagte sie: “Während der Menstruation sollten wir mit dem Fasten fortfahren, jedoch nicht mit den rituellen Gebeten.”6

Wenn die Definition der Rechtsgelehrten zum Wort “قض Qadha” im Nachhinein nicht zur Verwirrung gesorgt hätte, würde die Überlieferung von Aischa nicht in Zusammenhang mit der Zeit nach der Menstruation gebracht werden.


 
1 Ibn Madsche, Iqamet’us-Salah, 104, Überlieferung Nr. 1155
2 Abu Dschafar Ahmad bin Mohammed bin Salame et-Tahâvî, (239/321 n.d.H.) Schaib Al-Arnawut, Scharchu Muschkil’al-Asar, B. 10, S. 328, Beirut 1994 n. Chr./1415 n.d.H.

3 Tahawi, s.o., B. 10, S. 328-329
4 Abu Dawud, Saum 73
5 Aus Charura; ein Ort an dem sich die Chawaridsch (Abtrünnige) versammelten
6 Muslim, Haidh 67

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