Islam en koran

Ja, ein Muslim darf Fleisch von einem beliebigen Metzger beziehen!

Ja, ein Muslim darf Fleisch von einem beliebigen Metzger beziehen!

 Aus islamischer Sicht dürfen Muslime Fleisch bedenkenlos auch von nicht muslimischen Metzgereien und Geschäften des Vertrauens konsumieren. Fleisch, das für den täglichen Nahrungsbedarf bereitgestellt worden ist, muss nicht nach gewissen islamischen Riten geschlachtet werden. Die Regeln im Koran, nehmen diese erhebliche Last von den Schultern der Muslime (nachstehend verlinkte Studie der Süleymaniye Stiftung).

In dieser Koranstudie stellte sich heraus, dass keine islamische Vorschrift existieren kann, dass die sogenannte Basmala beim Schlachten eines zum täglichen Verzehr gedachten Tieres,  zu rezitieren. Für die Mehrheit der Muslime wird bisher oft mit dem Aufsagen der Basmala bei dem Schlachtvorgang die pflichtgemäße Benennung Gottes gewährleistet.  

 Auf der Grundlage vier unterschiedlicher Herangehensweisen wird in der vorliegenden Ausarbeitung versucht, den  tiefgreifenden Diskussionen zwischen den Rechtsschulen einen Punkt zu setzen. Als Ergebnis dieser Arbeit steht die Schlussfolgerung, dass die Ansicht der schafiitischen Rechtsschule in diesen viele Jahrhunderte andauernden Diskussionen die Zutreffendere ist. Die Ansichten anderer Rechtsschulen dagegen, wie die der Hanafiten, sind koranischen Grundsätzen folgend nicht nachvollziehbar.

 Bekanntermaßen nimmt der Fleischkonsum einen wichtigen Platz in der Ernährung  der Menschen ein, und ist für Muslime mit größeren Anstrengungen verbunden als für Nicht-Muslime. Besonders in Ländern, in denen Muslime die Minderheit darstellen, haben diese durch die islamisch unbegründete Vorgabe der Basmala-Pflicht, erhebliche, rechtliche und finanzielle Nachteile zu erleiden.

 Auch die interreligiösen Beziehungen der Gesellschaften werden belastet. Die Basmala-Pflicht wirkt wie eine Barriere zwischen den Religionsgemeinschaften. Die Integration der muslimischen Migranten und die gesellschaftliche Kommunikation leidet unter der haltlosen Vorgabe der islamischen Rechtsschulen.  Wie ein unsichtbarer Keil in der Gesellschaft treibt es die Schüler in der Schule, die Arbeitskollegen am Arbeitsplatz und die Familien in der Nachbarschaft auseinander.  

 Die berühmten Helal-Zertifikate sind der institutionelle Ausdruck der Basmala-Pflicht. Spezielle und kostspielige Herstellungsprozesse, Lieferketten und gesetzlich administrative Maßnahmen für Nahrungsmittel sind die Konsequenzen, die schließlich von der ganzen Gesellschaft teuer bezahlt werden müssen. All dies sind Hindernisse, die islamisch nicht notwendig sind! 

Wenn Muslime die Gesellschaft belastende Anforderung nach Halal-Schlachtung als grundlos erkennen, werden unsinnige Strukturen, wie die Halal-Zertifizierung, ebenfalls aus der Welt der Muslime verbannt und die gesamte Gesellschaft wieder auf seine natürlichere Basis gerückt. Als ein weiteres Ergebnis dieser Studie kann festgehalten werden, dass nach koranischen Grundsätzen nur die im gängigem Handel zugänglichen Lebensmittel wie Alkohol und Schweinefleisch für einen Muslim verboten sind.

Die unter der Leitung von Dr. Yahya Şenol, (Süleymaniye Stiftung) durchgeführten Arbeit, widerlegt eindeutig mit den Versen des Korans die Basmala-Pflicht, das sich in den Islam eingeschlichen hat. Dr. Şenol ist gleichzeitig der Autor des Buches “Helal Gıda – Erlaubte Lebensmittel”, erschienen in türkischer Sprache im Süleymaniye Verlag in Istanbul.

 Zu den Einzelheiten der ins Deutsche Übersetzten Arbeit kann hierüber erreicht werden: 

Link: https://islamenkoran.nl/tierschlachtung-ohne-aufsagen-der-basmala/

editor3

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