Islam en koran

Ist es notwendig die Gebetswaschung zu haben, um den Koran zu lesen und zu anfassen?

Frage:

Ist es notwendig Wudu/Abdest (Gebetswaschung) zu haben, um den Koran zu lesen und zu anfassen?

Antwort:

Um den Koran zu lesen, zu anfassen und zu hören benötigt man keine Waschung! Laut der 6. Ayat aus al-Maida, wo die Waschung beschrieben wird und laut ”authentischen” Hadithe benötigt man die Waschung nicht für das Lesen und Anfassen des Korans, sondern für das rituelle Gebet. In den meisten Fiqh und Ilmihal Büchern stehendes Urteil, dass man den Koran ohne Wudu/Abdest nicht anfassen darf, basiert auf ”schwache” Überlieferungen.❶ Urteile wie Halal oder Haram können nicht bestimmt werden, indem man so wichtige Themen mit schwachen Hadithen behandelt.

In Bezug darauf, was zu tun ist, wenn man den Koran lesen will, hat Allah einen seperaten Vers herabgesandt und befohlen:

Wenn du nun den Koran vorträgst, dann such (zuvor) bei Allah Zuflucht vor dem gesteinigten Satan!“ (al-Nahl, 16/98)

Wie man sieht gibt es außer der Suche von Zuflucht bei Allah keinen anderen Befehl für das Koran lesen (Audhubillah aufsagen).

Diejenigen, die behaupten, dass der Koran nicht ohne Gebetwaschung berührt werden darf, erbringen die folgende Ayat als Beweis: „Keiner kann sie berühren, außer den Reinen“ (al-Waqia, 56/79) und behaupten, dass mit den „Reinen“, diejenigen mit Waschung bezeichnet werden.

Wenn man jedoch die Ayat davor und dahinter genauer ließt, kommt man zum Entschluss, dass es sich dabei nicht um einen Verbot handelt, den Koran ohne Waschung anzufassen, sondern um etwas anderes. Die relevanten Verse lauten wie folgt:

Ich schwöre bei den Stationen der Sterne – und wahrlich, das ist ein großer Schwur, wenn ihr es nur wüßtet – , daß dies wahrlich ein edler Quran ist in einer wohlaufbewahrten Urschrift. Keiner kann sie berühren, außer den Reinen. (Sie ist) eine Offenbarung vom Herrn der Welten.“ (al-Waqia, 56/75-80)

Wenn wir uns im Kontext die 79. Ayat durchlesen, handelt es sich nicht um die heutige Mushaf (Koran), sondern um den Grundtext, der in der Lauhul-Mahfudh (die wohlverwahrte Tafel) eingetragen ist, wie es auch der Exeget (Korankommentator) Fahreddîn er-Râzî betont hat.❷

Ja, es ist ein ruhmvoller Quran, auf einer wohlverwahrten Tafel (Lauhul-Mahfudh).“ (al-Buruj, 85/21-22)

Der in den Versen genannte Koran, dessen Ursprung in der Lauhul-Mahfudh ist, darf nur von den Reinen berührt* werden, also von den Engeln*. Der Gelehrte Abdullah ibn Abbas, Said b. Cübeyr und Ikrime sind dieser Meinung und außerdem hat Imam Mâturîdî in seiner Tafsir (Korankommentar) dieses Verständnis bevorzugt.

In dem Vers vorkommender Ausdruck “lâ yemessuhû” (لَا يَمَسُّهُ) besitzt nicht die Bedeutung „Er soll es nicht berühren“ als ein Verbot (nehiy), sondern „Er darf/kann es nicht berühren“ als eine Aussage, die Negativität besagt (nefiy). Wäre der Ausdruck ein verbietender Satz (nehiy) nach den arabischen Sprachregeln, dann wäre es nicht “lâ yemessuhû”, wie in der heutigen Mushaf (Koran), sondern lâ yemseshu (لَا يَمْسَسْهُ) oder lâ yemessehû (لَا يَمَسَّهُ).

Wie man erkennt ist es nicht möglich aus den Versen das Urteil zu ziehen, dass man den Koran ohne Waschung nicht berühren darf, wie es in der Tradition gesagt wird. Vor allem ist es nach den arabischen Sprachregeln nicht möglich hier so ein Urteil zu ziehen.

Wenn wir uns dieses Problem mit Hilfe von Überlieferungen anschauen, kommt man zum ähnlichen Entschluss. Zum Beispiel nach einer Überlieferung von Abdullah İbn Abbâs, hat eines Tages Prophet Mohammed (saw) seine Toilettenbedürfnisse erfüllt und als er zurück zum Esstisch kam, fragten ihn die dortigen Leute: „Sollen wir dir Wasser bringen für die Waschung, Ya Resûlallâh?“ Daraufhin antwortete er:

(Nein!) Mir wurde befohlen, nur dann Wudu/Abdest zu nehmen, wenn ich beten will!“

Unser Prophet weist mit dem Satz „Mir wurde befohlen, nur dann Wudu/Abdest zu nehmen, wenn ich beten will“ auf den Koranvers: O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr euch zum Gebet begebt, so wascht euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und streicht über euren Kopf…“ (al-Maida, 5/6) und darauf, dass man die Gebetswaschung für keine Tätigkeit braucht, außer für das rituelle Gebet. Wäre es Pflicht die Gebetswaschung zu haben um den Koran anfassen zu können, würde Prophet Mohammed (saw) sagen: „Mir wurde befohlen, nur dann Wudu zu nehmen, wenn ich beten und den Koran lesen/anfassen will.“

*Engel: Im Vers vorkommender ‘mutahharûn’ ist ein arabischer Begriff nach der ism-i mef’ul und bedeutet „gereinigt, sauber gehalten“. In den Versen wird das Wort „Engel“ nicht offen erwähnt, aber wenn man sich die Verse davor und danach anschaut, versteht man, dass mit dem Wort ‘mutahhar’ die Engel bezeichnet werden.

*berühren: Dass die Engel die Levhi Mahfuz berühren können bedeutet, dass sie mit dieser Quelle Kontakt aufbauen und und dass ihnen diesbezüglich Pflichten übertragen wurden.
Also Niemand, außer den Engeln, spielt eine wichtige Rolle bei der Übermittlung des Korans an den Propheten und wie es die Mushriks behaupten, ist der Koran kein Dichter- oder Wahrsagerwort.

❶ Mustafa Hocaoğlu, “Hayızlı-Cünüp Kimseler Ve Kur’an Tilaveti”, Dokuz Eylül Üniversitesi İlahiyat Fakültesi Dergisi, Sayı: 28, Yıl: 2008, s: 11-30. Erişim: http://isamveri.org/pdfdrg/D00036/2008_28/2008_28_HOCAOGLUM.pdf

❷ Fahreddin er-Razi, et-Tefsiru’l-Kebir, Daru Ihyai’t-Turasi’l-Arabi, 2. Bs., Beyrut, 1999, c:10, s: 430-431.

EBÜ MANSUR el-MATÜRiDi TE’VILATUl- Kuran, Tahtik, Muhammed Masum Vanlioglu, Darul-Mizan, Istanbul, 2009, c: 14, s: 321-322.

❹ Ebû Dâvûd, Etıme:11; Tirmizî, Etıme: 40

editor3

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